"Brexit- was passiert jetzt?"

Auszug: "Für Sachverhalte, die vor dem 01.01.2021 einen grenzüberschreitenden Bezug zum Vereinigten Königreich aufweisen, gelten die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in dem im Austrittsabkommen festgelegten Rahmen weiter."

"Hinweis für grenzüberschreitende Leistungen bei Krankheit bei vorübergehenden Aufenthalten:

Für grenzüberschreitende Leistungen bei Krankheit gelten ab 01.01.2021 die bisherigen Bestimmungen grundsätzlich fort (Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind hingegen nicht erfasst).

Von deutschen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich auch ab 01.01.2021 im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden.

Auch vom britischen Träger ausgestellte EHICs und PEBs können ab 01.01.2021 bei vorübergehenden Aufenthalten in Mitgliedstaaten weiter eingesetzt werden. Welche EHIC-Formate dazu konkret als Anspruchsnachweis für Regelungen aus dem neuen Handels- und Kooperationsabkommens dienen werden, ist derzeit noch in Klärung. Hierüber werden wir schnellstmöglich Informationen zur Verfügung stellen." Artikel hier weiterlesen

Beiträge für freiwillig Versicherte

Was das Leben bringt, wissen Sie nicht im Voraus – wer Sie günstig krankenversichert, schon: Bei der BARMER haben Sie jederzeit auch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Die faire und transparente Beitragsregelung macht Ihnen die Entscheidung leicht.

Silberschweif am Horizont – es gibt neue Hoffnung

"Die Medien schwenken langsam um, weg von Weltuntergangsstimmung hin zu Hoffnung. Es werden Erfolge bei der Herstellung von Impfstoffen, Medikamenten und Antikörper-Therapien gemeldet. Auch die Daten zu den Neuinfektionen sind deutlich rückläufig, sodass der Zenit der Corona-Epidemie in der Bundesrepublik bereits überschritten sein dürfte. Überraschenderweise zeigen die Daten der amerikanischen CDC (Centers for Disease Control and Prevention), dass es in 2020 bisher deutlich weniger Tote durch Lungenentzündung gab als in den sechs Vorjahren. Auch das Robert-Koch Institut zeigte in seinem Wochenbericht, dass die Zahl der akuten Atemwegserkrankungen in der letzten Märzwoche im Vergleich zu den Vorjahren unterdurchschnittlich niedrig war. Dies nährt die Hoffnung, dass die repressiven Maßnahmen zum 20. April gelockert werden und die deutschen Unternehmen wieder wirtschaften dürfen.

Das Worst-Case-Szenario einer langanhaltenden Pandemie mit viele Millionen Toten, die zu einer Depression und Deflation führen würde, auf die letztlich eine massive Stagflation folgen müsste mit einer massiven Ausweitung des Staates auf alle Lebensbereiche, scheint unwahrscheinlicher geworden zu sein. In China, wo das Virus bereits vor einem Monat besiegt wurde und sich das Leben halbwegs normalisiert hat, ist die Industrie längst wieder angelaufen. Der PMI für China sprang im März sogar wieder in den Wachstumsbereich..."

Beiträge zur PKV explodieren um 340 Prozent!!

Die Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung werden in Zukunft dramatisch steigen. Diese Erkenntnis geht aus einem Beitrag aus der Süddeutschen Zeitung und einer Pressemeldung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. vom 22.05.2019 hervor. Mitten in die Grundrentendiskussion platzt die Nachricht eines drastischen Anstiegs der Beiträge zu GKV und PKV. Von wem kam die Erkenntnis, die die Süddeutsche Zeitschrift verbreitete. Von Versicherungsmathematiker der DAV.  Der deutschen Aktuarvereinigung. Also von absoluten Profis die es wissen müssen. Ein Warnschuss an die Politik endlich zu handeln.

Anrechnung von Auslandszeiten zur freiwilligen Krankenversicherung

"Wer aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln will, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die Rechtslage ist dabei relativ unübersichtlich. Es gibt verschiedene Wege für einen Wechsel, die machbar sind. Oft wird in diesem Zusammenhang von Tricks oder Kniffen gesprochen, die dabei angewendet werden müssen, um einen Wechsel hinzubekommen. Eine der Möglichkeiten ist der Wechsel aus der PKV in die GKV über das europäische Ausland. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Vorversicherungszeiten aus dem Ausland in dem deutschen Recht bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet werden."

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